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Diskussion zum Aargauischen Energiegesetz

Diskussion zum Aargauischen Energiegesetz

Die Bezirkspartei lud zu einem Informationsabend nach Tegerfelden zur Fa. Vögele AG, Heizung/Sanitär ein. Werner Leuthard, Leiter Energie beim Baudepartement und Grossrätin Claudia Hauser informierten über das Aargauische Energiegesetz, über welches am 27. September abgestimmt wird.

Das neue aargauische Energiegesetz soll mit Vorschriften im Gebäudebereich zur Zielerreichung der Energiestrategie 2050 beitragen.  

(ef) Nicht von ungefähr haben die Freisinnigen zur Diskussion des am 27. September zur Abstimmung vorliegenden Energiegesetzes als Tagungsort die Firma Vögele AG, Heizung, Sanitär, Tegerfelden gewählt. Die auf Heizung, Lüftung, Sanitär und Solaranlagen spezialisierte Firma beschäftigt über 55 Mitarbeitende. Auf dem Dach ist eine Fotovoltaikanlage mit einer Leistung von 60 kWh installiert. Diese erzeugt den Jahres-Strombedarf. Dabei wird im Sommer Strom ins öffentliche Netz eingespeist und im Winter aus dem öffentlichen Netz bezogen.

Attiger per Videobotschaft

Gerne hätte die Bezirkspartei Regierungsrat Stephan Attiger als Referent für die Vorstellung des umstrittenen Energiegesetzes gehabt. Ein passender Termin war aber nicht zu finden. Stattdessen wandte sich Attiger in einer Video-Botschaft an die in der Halle anwesenden. Anschliessend referierte Werner Leuthard, Leiter Energie beim Baudepartement. In seinen Ausführungen verwies er auf die Klimaziele im Pariser Abkommen und auf die in der Vorlage Energiestrategie 2050 festgelegten Energiesparziele. Der Energieverbrauch pro Kopf muss bis 2035 um 43 Prozent und der Stromverbrauch um 13 Prozent gesenkt werden. Zusätzlich wird ein Ausbau der erneuerbaren Energien verlangt.  

Kanton für Gebäude zuständig

Die Verantwortlichkeiten der zur Erreichung der Energieziele sind zwischen Bund und Kanton aufgeteilt. Für den Gebäudebereich sind die Kantone, für die Mobilität der Bund zuständig. Die Kantone sind verpflichtet, ihre Gesetze im Bereich Gebäude an die neuen Anforderungen anzupassen. Diesem Auftrag ist die Regierung und der Grosse Rat mit der Ausarbeitung des neuen aargauischen Energiegesetzes nachgekommen. Werner Leuthard sprach über den Entwicklungsschwerpunkt Klima. Im Weitern machte er auf die Entwicklung des Energieverbrauchs in Abhängigkeit der Gesetzgebung sowie auf die Relationen der CO2-Emissionen und des Energieverbrauchs mit Baujahr des Gebäudes aufmerksam. 2/3 der CO2-Emissionen würden Gebäude mit einem Baujahr vor 1980 verursachen. Bei einer umfassenden energetischen Sanierung aller Gebäude und einer vollständigen Umstellung der Wärmeerzeugung auf Wärmepumpen, könnte der Energieverbrauch bis um den Faktor 7 gesenkt werden.

Kein Technologieverbot

Im Referat sprach Leuthard zum Thema Elektroheizungen, Boilerersatz und zur umstrittenen Forderung der Eigenstromerzeugung. Dabei konnte er aufzeigen, dass das neue Gesetz kein Technologieverbot beinhaltet. Kleine Schrankboiler sind weiterhin erlaubt. Kleine, dezentrale Elektrospeicherheizungen können beim Vorliegen eines GEAK (Gebäudeenergieausweis der Kantone) weiterbetrieben werden. Auch Ölheizungen sind unter bestimmten Bedingungen weiterhin möglich. Mit der Eigenstromerzeugung werde ein Beitrag zur Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien geleistet. Alle Massnahmen würden durch die Reduktion des Energieverbrauchs zur Versorgungssicherheit beitragen.  

Schwieriger Gesetzgebungsprozess

Grossrätin Claudia Hauser erläuterte den Gesetzgebungsprozess. Grundlage war, wie Werner Leuthard bereits erwähnte, die Energiestrategie 2050. Auch stellte sie nochmals klar, dass der Kanton einzig im Bereich der Gebäude die Kompetenz zur Gesetzgebung habe. Für alle übrigen sei der Bund zuständig. Leider werde in Leserbriefen gegen das Aargauische Energiegesetz sehr oft mit Argumenten gefochten, welche auf Bundesebene geregelt werden müssten.

Freisinnige Handschrift

Beim ersten Entwurf für das neue Energiegesetz klafften die inhaltlichen Vorstellungen der Parteien im Grossen Rat weit auseinander. Die linke Seite wollten ein «griffiges» Gesetz, die rechte wollte gar nichts. Der erste Entwurf enthielt Technologieverbote, zu restriktive Vorschriften und zu kurze Umsetzungsfristen. Der FDP gelang es mit verschiedenen Anträgen und vielen Gesprächen ein pragmatisch, wirtschaftsverträgliches Gesetz zu formulieren, das zur geforderten Reduktion des Energieverbrauchs und zur Minderung des CO2-Ausstosses im Gebäudebereich angemessen beiträgt.

Eine Aargauer Lösung

Von den fünf im Gesetz enthaltenen Massnahmen, Ersatz Wärmeerzeuger, Ersatz Elektroboiler, Gebäudeautomation, Betriebsoptimierung und Eigenstromerzeugung erreichen aus Sicht der FDP vier eine hohe Wirkung. Einzig die Wirkung der Stromerzeugung wird als ungenügende bewertet. Grossrätin Hauser benennt das Gesetz eine Aargauer Lösung. Es orientiere sich an den Mustervorschriften, sei mit der Branche abgestimmt, stärkte die Versorgungssicherheit, steigerte die Energieeffizienz der Gebäude, förderte den mit der Energiestrategie 2050 beschlossenen Ausbau erneuerbarer Energien, stärkte den Klimaschutz und senkte die Reduktion des CO2-Ausstosses der Gebäude. Zudem entbinde das Gesetz den Kanton, die strengeren CO2-Vorschriften im Gebäudebereich bereits ab 2023 zu übernehmen. Hauser mahnte, dass bei Rückweisung des Gesetzes der Grosse Rat bei einer erneuten Überarbeitung kaum einer liberaleren Version zustimmen würde. Sie befürchtet sogar ein für Hauseigentümer und Mietern schlechteres Gesetz.

Angeregte Diskussion

Nach den detaillierten Ausführungen folgte eine angeregte Diskussion. Gerügt wurde der mangelnde Einsatz des Gesetzgebers für Massnahmen zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit und zur Förderung der Kernenergie. Aufgeworfen wurde die Frage nach den finanziellen Auswirkungen auf Eigenheimbesitzer im AHV-Alter. Einen interessanten Aspekt brachte Architekt und Grossratskandidat Raphael Haefeli ein. Studien würden zeigen, dass bei gleicher Bauweise, der Energieverbrauch einer Wohnung stark vom Verhalten der Bewohner abhängig sei. Lösungsansätze sieht er nicht bei zusätzlichen Vorschriften, sondern bei der Gebäudeautomation und bei der Aufklärung der Bevölkerung. In der Schule werde vieles thematisiert, nur das energiebewusste Wohnen nicht.    

Kandidierende mehrheitlich dafür

Zum Schluss der interessanten Veranstaltung hatten die sieben Kandidierenden der FDP Liste 3 Gelegenheit, sich vorzustellen und sich zur Haltung zum Gesetz zu äussern. Unterstützt wird das Gesetz von Claudia Hauser, Florian Häfliger, Michael Fux und Sebastian Laube. Für sie alle ist das Gesetz ein Schritt in die richtige Richtung. Elisabeth Weirich, Raphael Haefeli und Elvira Mrose haben sich noch nicht definitiv entschieden.

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