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FDP Aargau befürwortet Änderung des Sozialhilfe- und Präventionsgesetzes.

FDP Aargau befürwortet Änderung des Sozialhilfe- und Präventionsgesetzes.

Medienmitteilung FDP Aargau, 30.11.21

Finanzielle Auswirkungen auf die Gemeinden sind genau zu analysieren!

Die FDP Aargau begrüsst die vom Regierungsrat vorgeschlagenen Änderungen des Sozialhilfe- und Präventionsgesetzes in weiten Teilen. Die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für Observationen, einheitliche Vorgaben für die Inkassohilfe und die vorübergehende Unterbringung von Flüchtlingen in kantonalen Unterkünften sind sinnvoll und werden von der FDP unterstützt. Im Bereich der Alimentenbevorschussung sind die Auswirkungen auf die Gemeinden noch im Detail aufzuzeigen. Kritisch beurteilt wird die Einführung von Verwirkungsfristen, da diese in der Praxis für die Gemeinden zu unverschuldeten Einnahmeausfällen führen kann.

Die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für Observationen im Bereich der Sozialhilfe ist die Umsetzung des politischen Willens. Dazu wurden auch im Grossen Rat bereits zwei Vorstösse überwiesen. Die Vorlage des Regierungsrats nimmt dieses Anliegen in angemessener Form auf. Die Rahmenbedingungen sind eng umrissen und verhältnismässig ausgestaltet, die Möglichkeit zur Verlängerung ist sinnvoll und an klare Kriterien gebunden. Für die Umsetzung erwartet die FDP, dass bei der Festlegung der zuständigen Stellen für Anordnung und Durchführung den Gemeinden grösstmögliche Entscheidungsfreiheit gewährt werden.

Auswirkungen auf Gemeinden im Auge behalten

Eine wirksame und einheitliche Inkassohilfe schafft Chancengleichheit. Somit ist das Risiko geringer, dass unterhaltsberechtigte Personen in die Sozialhilfe abrutschen. Der Betreuungsunterhalt steht dem Kind zu und sollte konsequenterweise bevorschusst werden. So wird auch die Ungleichheit zwischen selbst- und fremdbetreuten Kindern behoben. Die FDP erwartet, dass die finanziellen Auswirkungen auf die Gemeinden in der Vorlage detailliert dargestellt werden.

Verwirkungsfristen sind ein Risiko

Das Anliegen der Planungssicherheit ist zwar nachvollziehbar, erfahrungsgemäss gibt es jedoch Fälle, in denen die Gemeinden einen Teil der Kosten erst nach Ablauf der vorgeschlagenen Frist geltend machen können. Somit besteht bei Einführung einer Verwirkungsfrist die Gefahr, dass Gemeinden Geld nicht erhalten, das ihnen zustehen würde. Die FDP steht aus diesem Grund der Einführung von Verwirkungsfristen kritisch gegenüber.

 Tobias Hottiger, Grossrat, Ressortleiter Gesundheit und Soziales:
«Die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für Observationen im Bereich der Sozialhilfe ermöglicht es einer Gemeinde, bei begründetem Verdacht auf einen Missbrauch Abklärungen vorzunehmen. Im vorliegenden Gesetzesentwurf sind die Rahmenbedingungen zur Durchführung einer Observation eng umrissen und verhältnismässig ausgestaltet.»
 

Weitere Auskünfte:

Dr. Tobias Hottiger, Grossrat, Ressortleiter Gesundheit und Soziales, Tel. 079 918 00 38

Sabina Freiermuth, Grossrätin, Parteipräsidentin, Tel. 079 333 51 78


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