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Medienmitteilung: Breite Allianz kämpft für ein JA zur Steuergesetzrevision 2022.

Medienmitteilung: Breite Allianz kämpft für ein JA zur Steuergesetzrevision 2022.

Steuergesetzrevision 2022: Wichtige Investition in attraktiven Wohn- und Wirtschaftsstandort Aargau

Der Grosse Rat hat in seiner zweiten Beratung die Steuergesetzrevision 2022 wie schon in der ersten Beratung gutgeheissen. Vertreterinnen und Vertreter der SP haben daraufhin das Behördenreferendum ergriffen. Damit kommt die Steuergesetzrevision am 15. Mai 2022 zur Abstimmung. Die kantonalen Parteien Die Mitte, EDU, FDP, GLP und SVP sowie die beiden Wirtschaftsverbände Aargauische Industrie- und Handelskammer (AIHK) und Aargauischer Gewerbeverband (AGV) werden sich im Abstimmungskampf für die Annahme der zukunftsorientierten Steuergesetzrevision engagieren. Mit der Steuergesetzrevision 2022 wird langfristig die Standortattraktivität unseres Kantons erhöht.

 

Höhere Pauschalabzüge für natürliche Personen

Der Pauschalabzug für Versicherungsprämien und Sparkapitalzinsen wurde seit dem Jahr 2001 nicht mehr angepasst. Die in der aktuellen Steuergesetzrevision vorgeschlagene Erhöhung des Pauschalabzugs trägt den in den letzten Jahren stetig gestiegenen Krankenkassenprämien Rechnung. Damit werden Familien und Einzelpersonen steuerlich entlastet, was den Aargau als Wohnkanton aufwertet.

 

Dank tieferen Gewinnsteuertarifen die Standortattraktivität erhöhen

Im Rahmen der Steuergesetzrevision erfahren auch die hier ansässigen, ertragsstarken Unternehmen eine längst überfällige steuerliche Entlastung. So zählt der Kanton Aargau aktuell zu jenen Kantonen mit den schweizweit höchsten Gewinnsteuern und liegt damit deutlich über dem Gewinnsteuerdurchschnitt aller Kantone.

 

Von der geplanten, etappenweisen Senkung des oberen Gewinnsteuersatzes sind gewinnstarke Unternehmen betroffen. Diese entrichten über 80 Prozent der Gesamteinnahmen der Kantons- und Gemeindesteuern der Firmen und tragen damit wesentlich zur Deckung der Staatsausgaben bei. Zudem bieten gerade diese – tendenziell grossen – Unternehmen über einen Drittel der Arbeitsplätze in unserem Kanton und generieren damit auch indirekt wichtiges Steuersubstrat. Daneben profitieren unzählige KMU als Zulieferer oder Abnehmer von den gewinnstarken Unternehmen im Kanton Aargau.

 

Attraktive Steuertarife sind neben der zentralen Lage oder günstigen Verkehrsanbindungen ein wichtiges Kriterium bei der Beurteilung der Standortattraktivität. Durch eine Senkung der Gewinnsteuertarife wird verhindert, dass hier ansässige Unternehmen abwandern. Gleichzeitig werden die Rahmenbedingungen für Neuansiedlungen von Firmen im Aargau verbessert, die wiederum zusätzliche Arbeitsplätze schaffen.

Steuerausfälle der Gemeinden werden kompensiert

Der Kanton verhindert durch Kompensationsleistungen an die Gemeinden, dass diese in den kommenden Jahren rückläufige Steuereinnahmen haben. Mit einem temporären Steuerfussabtausch und den zusätzlichen vom Regierungsrat vorgeschlagen 10 Millionen für das Rechnungsjahr 2022, werden die Steuerausfälle der Gemeinden kompensiert. Mit der Annahme des Antrages der Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA) würde der Kanton sogar für weitere drei Jahre bis zu 10 Millionen Franken jährlich an die Gemeinden auszahlen. Dies jedoch nur bei allfälligen Mindereinnahmen gegenüber dem Vorjahr. Danach werden gemäss den Berechnungen des Kantons die Steuereinnahmen aufgrund des positiven Wirtschafts- und Bevölkerungswachstums sowie dank dynamischer Effekte wieder steigen.

 

Sozialer Ausgleich wird ermöglicht

Dank den beiden Teilen der Steuervorlage findet ein sozialer Ausgleich statt: Nicht nur die gewinnstarken Unternehmen profitieren, sondern auch die aargauische Bevölkerung. Die höheren Pauschalabzüge für natürliche Personen nützen vor allem den kleinen Steuerzahlern und dem Mittelstand.

 

Breite Aargauer Allianz kämpft für ein JA zur Steuergesetzrevision 2022

Die kantonalen Parteien Die Mitte, EDU, FDP, GLP und SVP sowie die beiden Wirtschaftsverbände AIHK und AGV werden sich im Abstimmungskampf für die Annahme der Steuergesetzrevision 2022 engagieren. Die vorgeschlagenen Steuererleichterungen für natürliche Personen und Unternehmen sind dringend notwendig und aufgrund der guten Finanzlage des Kantons auch finanzierbar. So profitieren letztlich alle von der Steuergesetzrevision: die Menschen, die Unternehmen und die Gemeinden in unserem Kanton.

 

 

 

 

 

Für weitere Auskünfte stehen Ihnen folgende Personen der unterzeichnenden Parteien und Organisationen zur Verfügung:

 

- GR Alfons Kaufmann, Fraktionspräsident Die Mitte, 079 209 35 10 

- Roland Haldimann, Präsident EDU, 079 435 36 40  

- GR Silvan Hilfiker Fraktionspräsident FDP, 079 469 75 32

- GR Dominik Gresch, GLP, 078 840 39 46

- GR Andy Steinacher, SVP, 079 202 31 86

- NR Benjamin Giezendanner, Präsident Aargauischer Gewerbeverband AGV, 062 746 20 40

- Beat Bechtold, Direktor Aargauische Industrie- und Handelskammer AIHK, 062 837 18 01

 

 

 

FDP.Die Liberalen Aargau
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T +41 (0)62 824 54 21
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