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Kommentar zur Sitzung des Grossen Rates vom Di. 14. März 23

Kommentar zur Sitzung des Grossen Rates vom Di. 14. März 23

Mein Kommentar zur GR-Sitzung vom 14. März, publiziert in "Die Botschaft", Ausgabe Sa. 18.03.2023

 

Nach einer längeren Winterpause trafen wir uns am letzten Dienstag zur Grossratssitzung. Zu Beginn wurden 2 neue Grossräte vereidigt, Dr. Hanspeter Hilfiker, FDP, Aarau (anstelle von Suzanne Marclay-Merz, Aarau) und

Rolf Wehrli, SVP, Küttigen (anstelle von Urs Winzenried, Aarau). Gerne möchte ich kurz auf 2 Geschäfte etwas näher eingehen. Wir haben in der ersten Beratung die Änderungen im Waldgesetz beraten. Die meisten Änderungen werden mehrheitlich begrüsst. Einer der grössten Diskussionspunkte war der Holzförderartikel. Die FDP hat diesen bereits in der Anhörung abgelehnt, ebenso wurde dieser Artikel in der heutigen Ratssitzung aus folgenden vier Gründen abgelehnt:

  • Es braucht keine gesetzliche Grundlage, um Holz als Baustoff bei kantonalen Immobilienvorhaben in den Ausschreibungen zu berücksichtigen. Das ist klar etwas, das in eine Immobilienstrategie gehört, aber sicher nicht in ein Gesetz.
  • Eine Verankerung im Waldgesetz ist für sich falsch
  • Holz als Baustoff oder Energieholz ist nicht nur ökologisch sinnvoll und nachhaltig. Holz ist nur nachhaltig, wenn durch die Nutzung keine Übernutzung des Waldes stattfindet und ist nur dann ökologisch, wenn es einheimisches Holz ist und dieses auch hier verarbeitet wird. Submissionsrechtlich ist es aber gerade verboten, einheimisches Holz auszuschreiben. Zudem gilt zu erwähnen, dass bereits heute auch CO2-freier Beton hergestellt wird.
  • Eine gesetzliche Verankerung einer solchen Vorschrift widerspricht der Technologie bzw. Baustoffoffenheit. Es wäre eine einseitige Bevorzugung eines bestimmten Baustoffs bzw. einer bestimmten Energieform. Das widerspricht jeglichen liberalen Grundsätzen. In der Konsequenz der Umsetzung eines solchen Artikels müsste der Kanton für seine Immobilien zwingend Holzschnitzelheizungen vorsehen, obwohl diese allenfalls nicht die ökologisch wie ökonomisch beste Lösung wären.

Der besagte Holzförderartikel wurde leider in der abschliessenden Abstimmung zugestimmt.

Am Nachmittag durften wir uns dem Gesetz über die wirkungsorientierte Steuerung von Aufgaben und Finanzen (GAF) und Änderung des Dekrets über die wirkungsorientierte Steuerung von Aufgaben und Finanzen (DAF) widmen. Die FDP hat sich schon in der Anhörung mit der Vorlage schwer getan. Nach der 1. Beratung sind immer noch zwei wesentliche Differenzen zum Regierungsrat stehen geblieben. Es geht um:

- Den Beschluss des Grossen Rates über die Veränderung der Löhne inklusive der Mittel für die Lohnsystempflege

- Die Finanzierung von grösseren Immobilienvorhaben.

Bis anhin verfügt der Grosse Rat über ein Instrument zur gezielten Steuerung der Lohnsumme. Nun soll gemäss Regierungsrat ein Paradigma Wechsel vorgenommen werden, indem die Systempflege automatisch eingebaut wird und die Höhe nur durch den Regierungsrat beschlossen werden soll. Dies steht im Widerspruch zum damaligen Antrag des Regierungsrates und zum Beschluss des Grossen Rates. Dies wurde dann aber vom Grossen Rat auch abgelehnt und bleibt in der Folge beim Grossen Rat.

Die Immobilienfinanzierung steht im Dekret und dieses untersteht nicht dem Referendum. Soll der Beschluss referendumsfähig sein, müsste das Gesetz entsprechend geändert werden. Mit der Veränderung der Finanzierungsrechnung durch eine Anpassung bei den grossen Immobilienvorhaben – es werden nur die Abschreibungen berücksichtigt – wird die Schuldenbremse aufgeweicht. Der Grosse Rat kann dann im Dekret festlegen, was ein grosses Immobilienvorhaben ist: 20, 50 oder 100 Millionen Franken. Damit gäbe es eine gesetzliche Grundlage die Schuldenbremse aufzuweichen. Es kann dann über die gesetzliche Grundlage abgestimmt werden und entsprechend das Volk befragt werden, ob es dies will oder nicht. In den folgenden Abstimmungen hat sich der Grosse Rat für 50 Mio. entschieden.

Es war ein sehr anspruchsvoller Tag, mit vielen Geschäften und grossem Diskussionsbedarf. Die Traktandenliste konnte nicht vollumfänglich abgearbeitet werden. Wir werden am kommenden Dienstag die restlichen Traktanden noch behandeln.

Claudia Hauser, Grossrätin FDP

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