Beim Leserbrief von Grossrat Hanspeter Hubmann vom 12. Mai frage ich mich, was mit Transparenz gemeint ist – gilt sie nur für Kritiker der Steuergesetzrevision? Es wird beklagt, dass Steuerpflichtige ohne Vermögen von unter CHF 100'000.00 (Einzelpersonen) bzw. CHF 224'000.00 (Familien) nicht profitieren. Doch diese bezahlen in der Zukunft (wie auch bereits in der Vergangenheit) keine Vermögenssteuer. Also gibt es nach meinem Verständnis hier auch keine Grundlage für Reduktionen oder irre ich mich hier?
Die Revision verteilt keine Millionen an «Superreiche», sie erhöht moderat die Freibeträge. Dies entlastet vor allem den Mittelstand, welcher ab 2025 höhere Vermögenswerte durch die Neuschätzung der Eigenheime zu besteuern haben.
Immer ist wieder von Steuergeschenken die Rede gerade von politischen Lagern, welche es gerade im letzten Jahr versäumt, nein sogar verhindert haben die geforderte Steuersenkung der FDP-Fraktion im Kanton Aargau im Grossen Rat zu unterstützen.
Damit hätten sämtliche und ich betone es nochmals sehr gerne sämtliche Steuerpflichtigen im gesamten Kanton Aargau profitiert. Ich fordere genau diese Grossräte auf, wenn ihr dies wirklich wollt, könnt ihr sehr gerne, nein korrekterweise fordere ich euch auf unseren erneuten Antrag bei der kommenden Budgetberatung 2026 zu unterstützen.
Ich bin sehr gespannt welchen Abstimmungsknopf dann gedrückt wird im Grossen Rat, Transparenz ist hier ja gewährleistet wie von euch gefordert!
Und für alle welche noch nicht abgestimmt haben empfehle ich aus Transparenzgründen stimmen Sie ja zur Steuergesetzrevision, damit entlasten Sie unseren Mittelstand und stärken unsere Familien und die Wirtschaft im Kanton Aargau.
Claudia Hauser, Grossrätin FDP